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Unsere Antworten auf deine Fragen

Wir haben keinen Wert definiert, ab dem ein Antrag gestellt werden kann. Grundsätzlich kann AWA bei Erfüllung aller Voraussetzungen eine einmalige Förderung in Höhe von bis zu 400 Euro je Einzelfall leisten.
Ab welchem Wert darf ich einen Antrag stellen und gibt es einen Maximalbetrag?
Kann ich meinen Antrag auch online einreichen?
Ja, vollständig ausgefüllte Förderanträge können per Mail oder Post an die AWA Krebshilfe gesendet werden.
Momentan kenne ich die Höhe meiner benötigten Zuwendung noch nicht. Kann ich trotzdem meinen Förderantrag stellen?
Über den bekannten Kostenrahmen kann jederzeit ein Förderantrag gestellt werden. Für unbekannte Kosten kannst Du einen Folgeantrag stellen, sobald dir die Höhe der Zuwendung bekannt ist.
Brauche ich eine angemeldete Wohnadresse?
Nein. Um direkte Unterstützung für Personen in Not leisten zu können brauchen wir aber, für die Prüfung und potentiell anschließende Bewilligung des Antrages, eine angemeldete Wohnadresse sowie entsprechende Kontoführungsdaten einer Ansprechperson.
Was ist, wenn ich mich auch bei anderen Stiftungen beworben habe?
Die Antragsteller haben mitzuteilen, ob ein gleichlautender Antrag oder Teilinhalte an anderer Stelle zur Förderung eingereicht wurden. Grundsätzlich entstehen keine Konflikte bei Mehrfacheinreichung, jedoch muss die ordentliche Förderung im Vordergrund stehen.
Ich bin noch nicht volljährig. Darf
ich einen Antrag stellen?
Ja. Jeder Mensch, egal in welchem Alter, kann einen Förderantrag stellen, jedoch müssen die eingereichten Dokumente von einem gesetzlichen Vormund unterschrieben sein.
Wie hat ein Mittelverwendungsnachweis auszusehen?
Hiermit sind Dokumente gemeint die nachweisen, dass die zur Verfügung gestellten Mittel für den tatsächlichen Antragszweck verwendet wurden. In den meisten Fällen sind dies Rechnungen.
... noch
Fragen?
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