Was ist, wenn ich mich auch bei anderen Stiftungen beworben habe?
Die Antragsteller haben mitzuteilen, ob ein gleichlautender Antrag oder Teilinhalte an anderer Stelle zur Förderung eingereicht wurden. Grundsätzlich entstehen keine Konflikte bei Mehrfacheinreichung, jedoch muss die ordentliche Förderung im Vordergrund stehen.